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Bundesrat für Flexibilität bei der Benützung von Radwegen

  • Autorenbild: Christoph Merkli
    Christoph Merkli
  • 24. Juni
  • 1 Min. Lesezeit
Visualisierung: ASTRA
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Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG) schlug dem Bundesrat vor, das Velofahren auf Strassen neben Radwegen zu verbieten. Der Bundesrat weist in seiner Antwort der Frage darauf hin, dass die revidierte Signalisationsverordnung, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, genau das Gegenteil ermöglicht: Die Vollzugsbehörden können signalisieren, dass schnelle oder schwere Elektrovelos die Radwege nicht benützen müssen. Eine generelle Befreiung der schnellen und schweren Elektrovelos von der Benützungspflicht wurde in der öffentlichen Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Nach wie vor obligatorisch ist die Benützung der Radwege für motorlose Velos und "langsame" Elektrovelos. (Informationen zur Revision der Verkehrsregeln vom 1.7.2025).

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