Leben retten dank der Nachrüstung von Totwinkel-Assistenten
Aktualisiert: 21. März 2023
Jährlich werden rund 30 Velofahrer:innen bei Unfällen mit schweren Motorfahrzeugen schwer verletzt oder getötet. Es ist davon auszugehen, dass ein grosser Teil dieser Unfälle sogenannte Totwinkel-Unfälle sind, will heissen, dass der Chauffeur bzw. die Chauffeuse das Velo nicht gesehen hat oder sehen konnte, weil es sich im Toten Winkel befand. Der Bundesrat hat im Mai 2022 Verordnungsanpassungen in die Vernehmlassung geschickt, die zur Harmonisierung mit dem EU-Recht eine Pflicht zur Ausrüstung mit Fahrassistenzsystemen vorsehen. Für Busse, Lastwagen und Sattelschlepper sollen Totwinkelassistenzsysteme obligatorisch werden – allerdings erst für ab 2024 neu zugelassene Fahrzeuge. Eine Nachrüstpflicht hat der Bundesrat nicht in seine Verordnungsentwürfe aufgenommen. GLP-Nationalrat und Cycla-Vorstandsmitglied Roland Fischer will nun vom Bundesrat in einer Interpellation wissen, ob er bereit ist die Nachrüstepflicht nochmals zu prüfen. Oder ein Programm zur freiwilligen Nachrüstung zu initiieren, so wie des Deutschland gemacht hat.
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