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Motion zu BIF-Geldern für Abstellanlagen an Bahnhöfen abgeschrieben

Foto: Pro Velo Schweiz

Die Mitfinanzierung von Abstellanlagen an Bahnhöfen ist schon heute mit Mitteln aus dem Bahninfrastrukturfonds BIF möglich. Es ist jedoch den Bahnunternehmen, primär der SBB, überlassen, wofür sie die Gelder des BIF einsetzt. Derzeit steht die Erfüllung der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz im Vordergrund. Nationalrat und Cycla-Vorstandsmitglied Philippe Kutter (die Mitte; ZH) wollte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, "dem Parlament eine Vorlage zur Anpassung der Eisenbahngesetzgebung vorzulegen, welche bei Bahnhöfen ein adäquates Veloparkier-Angebot sicherstellt, die Mitverantwortung der Bahnunternehmen für die Erstellung und den Betrieb solcher Anlagen regelt und die Mitfinanzierung über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) gewährleistet." Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab; die Motion wurde am 20.12.2024 abgeschrieben, da sie innert zwei Jahren nicht im Nationalrat behandelt wurde.



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