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Veloweggesetz im Ständerat

Am 28. September 2021 wird der Ständerat das Veloweggesetz (VWG) beraten.

Die Schweizer Velo-Allianz Cycla empfiehlt, auf das Veloweggesetz einzutreten und die folgenden, zentralen Elemente zu unterstützen: Planungspflicht, Planungsgrundsätze, Ersatzpflicht und Information. Dies aus folgenden Gründen:


  1. Der Veloartikel ist bei Volk und Ständen breit abgestützt. Die Stimmbevölkerung hat dem dem VWG zugrunde liegenden Artikel 88 der Bundesverfassung zu über 73 % zugestimmt, kein Kanton lehnte ihn ab. Volk und Stände wünschen sich eine bessere Veloinfrastruktur.

  2. Das VWG orientiert sich am bestehenden Fuss- und Wanderweggesetz aus dem Jahre 1985. Planungspflicht und Ersatzpflicht haben sich bewährt.

  3. Sichere und attraktive Velowegnetze sind eine entscheidende Voraussetzung, damit mehr Menschen mehr Velo fahren. Darum braucht es verbindliche Planungsgrundsätze.

  4. Die Kompetenzen bei der Planung und beim Bau der Velowegnetze werden nicht verschoben und liegen weiterhin bei den Kantonen und Gemeinden.

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