Nationalrat Alexandre Berthoud (FDP.Die Liberalen/VD) forderte in einer Interpellation vom Bundesrat, die Möglichkeit zu schaffen, bei den Steuern den effektiven Kaufpreis eines Velos abziehen zu können. Heute ist gemäss Bundesrecht ein Abzug von 700 Franken möglich. Der Bundesrat lehnte den Vorschlag ab. Die Anschaffung und der Betrieb eines Velos falle in den Bereich der Lebenshaltungskosten, die bei den Steuern nicht abgezogen werden könnten. Zudem ergäben sich mit der Forderung Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden.
Die Forderung steht inhaltlich im Zusammenhang mit der Interpellation "Ist der Steuerabzug für Velos und E-Bikes noch angemessen?" von Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret aus dem Jahre 2022. Der Bundesrat verweist dort auf die laufende Revision des Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen. Mit der darin vorgesehenen Pauschalbesteuerung würden Velofahrende in der Regel bessergestellt.