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Das Velowegnetz muss bis zum 31.12.2042 realisiert sein
Der Bundesrat hat das Veloweggesetz (VWG) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben ab diesem Termin fünf Jahre Zeit, ihre Velowegnetze behördenverbindlich festzulegen. Die Pläne müssen bis spätestens Ende 2042 umgesetzt sein. Das VWG bestimmt, dass sowohl Netze für den Alltag wie für das Velofahren in der Freizeit definiert werden müssen. Die Netze beinhalten Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege und Wege, aber auch Veloparkierungsanlagen. Gleichzeitig legt das Gesetz Grundsätze fest, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden sollen.
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