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Nationalrat Alexandre Berthoud (FDP.Die Liberalen/VD) forderte in einer Interpellation vom Bundesrat, die Möglichkeit zu schaffen, bei den Steuern den effektiven Kaufpreis eines Velos abziehen zu können. Heute ist gemäss Bundesrecht ein Abzug von 700 Franken möglich. Der Bundesrat lehnte den Vorschlag ab. Die Anschaffung und der Betrieb eines Velos falle in den Bereich der Lebenshaltungskosten, die bei den Steuern nicht abgezogen werden könnten. Zudem ergäben sich mit der Forderung Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden.

Die Forderung steht inhaltlich im Zusammenhang mit der Interpellation "Ist der Steuerabzug für Velos und E-Bikes noch angemessen?" von Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret aus dem Jahre 2022. Der Bundesrat verweist dort auf die laufende Revision des Bundesgesetzes über den steuerlichen Abzug der Berufskosten von unselbständig Erwerbstätigen. Mit der darin vorgesehenen Pauschalbesteuerung würden Velofahrende in der Regel bessergestellt.

Aktualisiert: 15. Sept. 2023

Beim Bund sowie in den Kantonen kann in der Steuererklärung für den Arbeitsweg mit Velo, E-Bike, Motorfahrrad und Motorrad mit gelbem Kontrollschild ein Abzug von CHF 700 vorgenommen werden. Dieser Wert gilt seit der Steuerperiode 2001/2002. Seither hat der Anteil an Elektrovelos am Velomarkt von rund 1 % auf knapp 38 % zugenommen. Damit haben auch die Abschreibungs- und Betriebskosten zugenommen; sie liegen für schnelle Elektrovelos in der Grössenordnung eines Motorrads. Doch der Bund lässt bei Motorrädern einen Abzug von bis zu CHF 3'000 pro Jahr zu, beim (Elektro-)Velo wie erwähnt nur 700 CHF. Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret gelangte in dieser Sache nun mit einer Interpellation an den Bundesrat. Sie möchte wissen, ob der Bundesrat bereit ist, die Anpassung der entsprechenden Bestimmungen zu prüfen.

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