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Bild: Stadt Bern
Bild: Stadt Bern

Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) fordert in einer Motion den Bundesrat auf, "zu prüfen, wie eine Velovignette wieder eingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur (für Velowege) zu finanzieren". Der Bundesrat zeigt in seiner Antwort vom Mai 2025 Verständnis für das Anliegen, hält einen "entsprechenden Gesetzgebungsprozess" ohne umfassende Abklärungen jedoch für verfrüht. Es gebe viele offene Fragen wie die Form der Abgabe, die Höhe des Preises, die Ausgestaltung und die Erhebung sowie die Verwendung und Verteilung der Gelder.

Eine Forschung zum Thema hat das Bundesamt für Strassen im vergangenen Jahr bereits in Auftrag gegeben.

 
Bild: SRF
Bild: SRF

Während benzin- und dieselgetriebene Motorfahrzeuge Mineralölsteuern zahlen müssen, sind Elektrofahrzeuge, so auch "schnelle" und "schwere" Elektrovelos, heute von einer Abgabe befreit. Der Bundesrat will nun auch auf allen Elektrofahrzeugen eine Steuer einführen. Die Kategorien der schnellen und der schweren Elektrovelos wären von einer jährlichen, pauschalen Abgabe von 25 Franken betroffen. Die Gelder fliessen unter anderem in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Die entsprechende Vernehmlassung läuft bis am 9. Januar 2026. Link zu den Vernehmlassungsunterlagen

 
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Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, Projekte des Fuss- und Veloverkehrs im Programm Agglomerationsverkehr zu beschleunigen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht in Beantwortung eines Postulats von Ständerätin Marianne Maret, den der Bundesrat am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte seien unter anderem durch mangelnde Ressourcen, fehlende Projektreife oder die komplexe Projektlage in besiedelten Gebieten begründet. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht, dass allein die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme für Planung und Umsetzung zuständig sind. Neue Massnahmen, um Projekte des Fuss- und Veloverkehrs voranzubringen, hält der Bundesrat nicht für notwendig.

 

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