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Foto: Straßenbauamt Kreis Esslingen
Foto: Straßenbauamt Kreis Esslingen

Sogenannte "Sharrows" sind Fahrbahnmarkierungen, bestehend aus einem Velosymbol und zwei Pfeilen. Sie signalisieren den Velofahrenden, welche Fahrposition empfohlen ist, und dem übrigen Verkehr, dass auf Velofahrende besonders Rücksicht genommen werden soll. Sharrows werden in anderen Ländern auf schmalen Strassen oder entlang parkierter Autos angebracht. Deren Verwendung wird in der DACH-Studie "RADBEST" empfohlen. Nationalrätin Gabriela Suter (SP/AG) fordert den Bundesrat mittels einer Motion auf, diese Markierung auch in der Schweiz zuzulasssen.

 

Bild: Abus
Bild: Abus

Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG) möchte, dass Velodiebstahl strenger saktioniert wird als heute. Mit einer Motion möchte er den Bundesrat beauftragen, "eine Änderung von Art. 94. Abs 4 SVG vorzuschlagen, damit die Entwendung zum Gebrauch von Fahrrädern und E-Bikes mit erheblichem Wert nicht mehr pauschal als Übertretung behandelt wird. Eine mildere Behandlung soll nur noch in Fällen zulässig sein, in denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder eine grundsätzliche Nutzungsberechtigung missbraucht wurde. In allen übrigen Fällen – insbesondere bei der Entwendung hochwertiger Fahrräder oder E-Bikes im öffentlichen Raum – sollen wirksame strafrechtliche Sanktionen als Vergehen möglich sein."

 
Bild: veloplus
Bild: veloplus

Im Dezember 2020 hat das Parlament eine Motion von Nationalrat Philippe Nantermod (FDP, VS) angenommen. Diese verlangt, dass der Bundesrat die Verwendung von langsamen Elektrovelos für unter 14-Jährige in Begleitung einer erwachsenen Person erlauben soll. Dem Motionär ging es dabei primär um das Fahren in Tourismusgebieten, etwa auf Familienausflügen. Der Bundesrat hat daraufhin einen entsprechenden Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund der kritischen Stellungnahmen verzichtete er in der Folge jedoch auf eine Umsetzung. Das Parlament hat nun in der Wintersession 2025 entschieden, die Motion entgegen des Antrags des Bundesrates stehen zu lassen. Der Bundesrat muss somit nochmals einen Vorschlag im Sinne der Motion erarbeiten.

 

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