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Bild: Internationale Spezialradmesse SPEZI
Bild: Internationale Spezialradmesse SPEZI

In einer Motion fordert Ständerat Mauro Poggia (MCG/GE) vom Bundesrat die Einführung einer Nummernpflicht für alle Lastenvelos. Dies unabhängig von deren Motorisierung und ihrer allfälligen Motorenstärke. Er begründet die Forderung mit dem erhöhten Platzbedarf und der Gefährdung, die von Lastenvelos und "Longtails" ausgehen. Die Nummer ermögliche es, die Fahrzeughalter:innen zu identifizieren und sie bei Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen. Heute müssen lediglich die "schnellen" und "schweren" Elektrovelos über eine Immatrikulierung verfügen.

 

Entgegen dem Ständerat hat der Nationalrat am 18.9.2025 entschieden, die Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) noch nicht abzuschreiben. Der Motionär verlangt, dass der Bundesrat die Verwendung von Elektrofahrrädern im touristischen Bereich für unter 14-Jährige in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt. Der Bund hat daraufhin eine entsprechende Revision der Verkehrzulassungs-Verordnung VZV in die Vernehmlassung geschickt. Aufgrund der kritischen Rückmeldungen hat der Bundesrat auf eine Anpassung des Mindestalters jedoch verzichtet. Der Motionär argumentierte in der Folge, dass der Bund das Mindestalter generell senken wollte, statt wie in der Motion gefordert nur für die touristische Verwendung von langsamen Elektrovelos. Der Entscheid über die Abschreibung geht nun nochmals in den Ständerat.

 
Visualisierung: ASTRA
Visualisierung: ASTRA

Nationalrat Lukas Reimann (SVP/SG) schlug dem Bundesrat vor, das Velofahren auf Strassen neben Radwegen zu verbieten. Der Bundesrat weist in seiner Antwort der Frage darauf hin, dass die revidierte Signalisationsverordnung, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt, genau das Gegenteil ermöglicht: Die Vollzugsbehörden können signalisieren, dass schnelle oder schwere Elektrovelos die Radwege nicht benützen müssen. Eine generelle Befreiung der schnellen und schweren Elektrovelos von der Benützungspflicht wurde in der öffentlichen Vernehmlassung mehrheitlich abgelehnt. Nach wie vor obligatorisch ist die Benützung der Radwege für motorlose Velos und "langsame" Elektrovelos. (Informationen zur Revision der Verkehrsregeln vom 1.7.2025).

 

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