Basierend auf einem Postulat des ehemaligen Nationalrates und Cycla-Vorstandsmitglieds Rocco Cattaneo (FDP, TI) hat der Bundesrat am 10.4.2024 einen Bericht publiziert. Er stellt darin fest, dass Velobahnen im Interesse des Bundes seien, da sie zur Entlastung des Strassennetzes und vor allem in Spitzenzeiten zu einem besseren Verkehrsfluss beitragen könnten. Für ein Velo-Nationalstrassen-Netz bestände allerdings keine Notwendigkeit, denn ein solches müsste vom Bund geplant, erstellt und unterhalten werden. Dies sei gemäss Veloweggesetz jedoch Aufgabe der Kantone und Gemeinden. Unter anderem habe der Bund geprüft, ob bei der 5. Generation der Agglomerationsprogramme eine verstärkte Förderung von Velobahnen erfolgen könnte. Für einen höheren Beitragssatz von spezifischen Massnahmenkategorien fehle aber derzeit die gesetzliche Grundlage. Um die Kantone und Gemeinden bei der Realisierung zu unterstützen, erarbeitet der Bund derzeit eine entsprechende Vollzugshilfe. Auch die Planung von Velobahnen entlang von Schienen und Nationalstrassen werde zusammen mit den Kantonen geprüft.
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Nationalrat Manuel Strupler (SVP/TG) wollte vom Bundesrat in einer Interpellation wissen, wie viel Landwirtschafts- und Fruchtfolgefläche für die Umsetzung des Veloweggesetzes benötigt würden. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort vom 16.8.2023 darauf hin, dass das Veloweggesetz lediglich Grundsätze für die Planung und Umsetzung der Velowegnetze festlege. Die Umsetzung liege bei den Kantonen und Gemeinden. Ein konkreter Landverbrauch liesse sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
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Der Bundesrat hat das Veloweggesetz (VWG) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben ab diesem Termin fünf Jahre Zeit, ihre Velowegnetze behördenverbindlich festzulegen. Die Pläne müssen bis spätestens Ende 2042 umgesetzt sein. Das VWG bestimmt, dass sowohl Netze für den Alltag wie für das Velofahren in der Freizeit definiert werden müssen. Die Netze beinhalten Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege und Wege, aber auch Veloparkierungsanlagen. Gleichzeitig legt das Gesetz Grundsätze fest, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden sollen.
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