Nationalrat Manuel Strupler (SVP/TG) wollte vom Bundesrat in einer Interpellation wissen, wie viel Landwirtschafts- und Fruchtfolgefläche für die Umsetzung des Veloweggesetzes benötigt würden. Der Bundesrat verwies in seiner Antwort vom 16.8.2023 darauf hin, dass das Veloweggesetz lediglich Grundsätze für die Planung und Umsetzung der Velowegnetze festlege. Die Umsetzung liege bei den Kantonen und Gemeinden. Ein konkreter Landverbrauch liesse sich aus dem Gesetz nicht ableiten.
Der Bundesrat hat das Veloweggesetz (VWG) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben ab diesem Termin fünf Jahre Zeit, ihre Velowegnetze behördenverbindlich festzulegen. Die Pläne müssen bis spätestens Ende 2042 umgesetzt sein. Das VWG bestimmt, dass sowohl Netze für den Alltag wie für das Velofahren in der Freizeit definiert werden müssen. Die Netze beinhalten Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege und Wege, aber auch Veloparkierungsanlagen. Gleichzeitig legt das Gesetz Grundsätze fest, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden sollen.