Der Bundesrat hat das Veloweggesetz (VWG) per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Die Kantone haben ab diesem Termin fünf Jahre Zeit, ihre Velowegnetze behördenverbindlich festzulegen. Die Pläne müssen bis spätestens Ende 2042 umgesetzt sein. Das VWG bestimmt, dass sowohl Netze für den Alltag wie für das Velofahren in der Freizeit definiert werden müssen. Die Netze beinhalten Strassen, Strassen mit Radstreifen, Velobahnen, Radwege und Wege, aber auch Veloparkierungsanlagen. Gleichzeitig legt das Gesetz Grundsätze fest, die bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden sollen.
Am letzten Tag der Frühlingssession 2022 haben die Eidgenössischen Räte dem Veloweggesetz mit rund 75 % Ja-Stimmen zugestimmt. Cycla-Präsidentin Marianne Maret bezeichnete das Gesetz als weiteren Meilenstein für die Entwicklung des Veloverkehrs in der Schweiz. Die Velo-Allianz feierte das Ereignis mit einer kleinen Velo-Rundfahrt um den Bundesplatz (s. Bild). Im Jahre 2018 hatte die Stimmbevölkerung mit ebenfalls beinahe 75 % Ja-Stimmen dem Bundesbeschluss Velo zugestimmt, so wie alle Kantone. Der Bundesrat wird nun den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen. Von diesem Termin an haben die Kantone fünf Jahre Zeit für die Erarbeitung behördenverbindlicher Velowegnetzpläne. Diese müssen bis 20 Jahre nach Inkrafttreten des VWG umgesetzt sein.
