Der Nationalrat will Velodiebstahl bekämpfen

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2026 die Motion seines Mitglieds Lukas Reimann (SVP/SG) überwiesen. Er möchte damit den Bundesrat beauftragen, "eine Änderung von Art. 94. Abs 4 SVG vorzuschlagen, damit die Entwendung zum Gebrauch von Fahrrädern und E-Bikes mit erheblichem Wert nicht mehr pauschal als Übertretung behandelt wird. Eine mildere Behandlung soll nur noch in Fällen zulässig sein, in denen ein Abhängigkeitsverhältnis besteht oder eine grundsätzliche Nutzungsberechtigung missbraucht wurde. In allen übrigen Fällen – insbesondere bei der Entwendung hochwertiger Fahrräder oder E-Bikes im öffentlichen Raum – sollen wirksame strafrechtliche Sanktionen als Vergehen möglich sein." Als nächstes wird sich die Verkehrskommission des Ständerates mit dem Vorstoss befassen.

Kommentare