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KVF-N für verbindlicheres Veloweggesetz

Am 26.10.21 hat sich die Verkehrskommission des Nationalrats mit dem Veloweggesetz (VWG) befasst. Sie hat einige Anpassungen, die der Ständerat an der bundesrätlichen Vorlage vorgenommen hatte, rückgängig gemacht. So hat sie die Planungsgrundsätze etwas schärfer formuliert. Bei der Ersatzpflicht hat sie die Forderung, für einen Ersatz müsse ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" vorliegen, entfernt. Im Sinne des Ständerates entschied die Kommission beim Verbandsbeschwerderecht, das aus dem Gesetz gestrichen werden soll. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.

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