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KVF-S: Weiterhin eine Differenz

Die Verkehrskommission des Ständerates hat sich am 14.2.22 zum zweiten Mal mit dem Veloweggesetz befasst. Dabei hat sie bei den Planungsgrundsätzen in Art. 6 (knapp) die Version des Nationalrats akzeptiert. Hingegen hat sie sich bei der Ersatzpflicht (Art. 9 und 13) erneut dafür ausgesprochen, dass ein öffentliches Interesse an einem Ersatz vorliegen muss. Einzig das Wort "ausgewiesenes" wurde gestrichen. Die Vorlage ist für den 28.2.22 im Ständerat traktandiert.

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