Monitoring des Vollzugs des Veloweggesetzes
Mit einer im September 2024 eingereichten Interpellation will Cycla-Präsidentin Marianne Maret vom Bundesrat Auskunft über die Umsetzung des Veloweggesetzes (VWG). Das VWG trat am 1.1.2023 in Kraft und verpflichtet im Wesentlichen die Kantone, bis Ende 2042 Velowegnetze zu planen und zu realisieren. Hierzu enthält das Gesetz Qualitätsanforderungen. Vor diesem Hintergrund stellt die Interpellantin folgende Fragen:
1. Wie plant der Bundesrat die kantonale Umsetzung des Veloweggesetzes zu überprüfen? Welche relevanten Aspekte der Umsetzung werden bei dieser Überprüfung berücksichtigt, und wie wird sichergestellt, dass diese Aspekte umfassend geprüft werden?
2. Wie gedenkt der Bund, die Kantone und Gemeinden zu begleiten?
3. Was hat der Bund bereits unternommen, um auf die Kantone oder die zuständige kantonale Direktorenkonferenz bezüglich der Umsetzung des VWG zuzugehen?
4. Wie gedenkt der Bundesrat, die Resultate dieser Überprüfung zu dokumentieren und öffentlich zu machen?
Link zur Interpellation in Curia Vista (französisch)
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