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Motion zur Nutzerfinanzierung von Veloinfrastrukturen zurückgezogen

Aktualisiert: 17. Apr.

Nationalrat und Cycla-Vorstandsmitglied Benjamin Giezendanner (SVP, AG) wollte im Frühling 2022 mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Nutzer:innen die Kosten für die Infrastrukturkosten für den Veloverkehr möglichst selbst tragen müssen. Als Argumente wurden die Zusatzkosten für den Ausbau der Velowege im Rahmen des Veloweggesetzes und die Unfallkosten aufgeführt.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er verwies auf die kantonale Zuständigkeit bei der Finanzierung von Kantons- und Gemeindestrassen. Diese sei einfach, trage dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung und berücksichtige, "dass sichere und attraktive Velowege sowie eine entsprechende Entflechtung letztlich allen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch dem Auto- und Schwerverkehr, nützen." Eine zentrale Erhebung und anschliessende Verteilung von Abgaben für den Veloverkehr an die jeweiligen Strasseneigentümer sei zudem unverhältnismässig aufwändig.

Die Motion wurde im März 2024 zurückgezogen.

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