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Ständerat verabschiedet das Veloweggesetz

Am 28. September hat der Ständerat das Veloweggesetz (Link auf parlament.ch) beraten und mit 38 gegen 4 Stimmen zu Handen des Nationalrats verabschiedet.

Die meisten zentralen Elemente des Gesetzes wurden befürwortet, wenn auch teilweise abgeschwächt. Abgelehnt wurde das Beschwerderecht für Fachorganisationen.

Eintreten: Eintreten wurde lediglich von der SVP bestritten, jedoch mit 33 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.


Planungspflicht: Die Verpflichtung für die Kantone, Velowegnetze behördenverbindlich zu planen, wurde oppositionslos angenommen.


Planungsgrundsätze: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungsgrundsätze wurden zwar alle angenommen, in zwei Fällen jedoch sprachlich abgeschwächt.


Ersatzpflicht: Die Pflicht, aufgehobene oder unterbrochene Wege zu ersetzen, wurde angenommen. Allerdings will die Mehrheit des Ständerates, dass hierzu ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" bestehen muss.

Fachstellen der Kantone und Gemeinden: Kantone müssen Velo-Fachstellen einrichten, ohne jedoch explizit Gemeinden verpflichten zu müssen, eigene Fachstellen einzurichten.

Planungs- und Umsetzungsfrist: Die Planungsfrist von 5 Jahren und die Umsetzungsfrist von 20 Jahren wurde oppositionslos angenommen.


Einbezug von Fachorganisationen: Der Bund kann für Planungs-, Erhaltungs- und Informationsaufgaben private Fachorganisationen beiziehen und entschädigen. Ein Beschwerderecht für diese Organisationen wurde vom Ständerat jedoch abgelehnt.


Das Geschäft geht nun in den Nationalrat, der es voraussichtlich in der Wintersession behandeln wird.

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