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Foto: Pro Velo Schweiz
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Die Mitfinanzierung von Abstellanlagen an Bahnhöfen ist schon heute mit Mitteln aus dem Bahninfrastrukturfonds BIF möglich. Es ist jedoch den Bahnunternehmen, primär der SBB, überlassen, wofür sie die Gelder des BIF einsetzt. Derzeit steht die Erfüllung der Vorgaben aus dem Behindertengleichstellungsgesetz im Vordergrund. Nationalrat und Cycla-Vorstandsmitglied Philippe Kutter (die Mitte; ZH) wollte den Bundesrat mit einer Motion beauftragen, "dem Parlament eine Vorlage zur Anpassung der Eisenbahngesetzgebung vorzulegen, welche bei Bahnhöfen ein adäquates Veloparkier-Angebot sicherstellt, die Mitverantwortung der Bahnunternehmen für die Erstellung und den Betrieb solcher Anlagen regelt und die Mitfinanzierung über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) gewährleistet." Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab; die Motion wurde am 20.12.2024 abgeschrieben, da sie innert zwei Jahren nicht im Nationalrat behandelt wurde.



Aktualisiert: 23. Dez. 2024



Foto: Pro Velo Schweiz
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In der Wintersession 2024 wurden im Nationalrat von zwei Mitgliedern Vorstösse zur Finanzierung von Veloförderung eingereicht. Delphine Klopfenstein, Vizepräsidentin von Cycla und Vertreterin der Grünen (GE), fordert den Bundesrat in einer Motion (französische Version) auf, die Entwicklung des Velowegnetzes mit zusätzlichen Geldern des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF zu unterstützen. Die Motionärin schlägt eine Erhöhung der Subventionsquote von heute 50 % auf maximal 75 % für Veloinfrastrukturprojekte vor. Die Forderung steht im Zusammenhang mit der Neuregelung der Verkehrsfinanzierung, die der Bund angekündigt hat. Hintergrund dafür ist die Absicht, die Äufnung des NAF auf Elektrofahrzeuge auszudehnen.


Nationalrat Hasan Candan (SP/LU) wollte in der Fragestunde wissen, wann der Bundesrat bereit sei zu prüfen, "wie vermehrt Fördergelder für Veloförderprojekte bereitgestellt werden können, die den Berufsverkehr vom Auto aufs Velo bringen und die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems so erhöhen". Der Bundesrat verwies in seiner Antwort auf die im Bericht zum Postulat Michel aufgeführten Mitfinanzierungsmöglichkeiten (Postulat 22.3638 «Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastruktur im ländlichen Raum stärken»). Der Bundesrat beabsichtige, den gegebenen rechtlichen Rahmen für die Mitfinanzierung von Veloinfrastruktur auszuschöpfen.

Ausgelöst durch das Postulat von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) hat der Bundesrat im September 2024 einen Bericht zur Finanzierung von Verkehrsdrehscheiben und Veloinfrastrukturen ausserhalb von Agglomerationen vorgelegt. Darin skizziert der Bund drei Szenarien, damit Kantone und Gemeinden mehr Geld für Veloinfrastrukturen ausserhalb von Agglomerationen zu erhalten:

  1. Ausschöpfung des heutigen rechtlichen Rahmens

  2. Anpassungen auf Verordnungs- und Gesetzesstufe

  3. Verfassungsänderungen

 Der Bund erachtet die Finanzierungslücke ausserhalb von Agglomerationen als relativ klein und schlägt darum Szenario 1 vor. Auch, weil die Szenarien 2 und 3 aufwändig bzw. unrealistisch seien.

Link zum Bericht (pdf)

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