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Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, Projekte des Fuss- und Veloverkehrs im Programm Agglomerationsverkehr zu beschleunigen. Zu diesem Schluss kommt der Bericht in Beantwortung eines Postulats von Ständerätin Marianne Maret, den der Bundesrat am 20. Juni 2025 verabschiedet hat. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der Projekte seien unter anderem durch mangelnde Ressourcen, fehlende Projektreife oder die komplexe Projektlage in besiedelten Gebieten begründet. Der Bundesrat schreibt in seinem Bericht, dass allein die Trägerschaften der Agglomerationsprogramme für Planung und Umsetzung zuständig sind. Neue Massnahmen, um Projekte des Fuss- und Veloverkehrs voranzubringen, hält der Bundesrat nicht für notwendig.

 

Bild: Stadt Bern
Bild: Stadt Bern

Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP/ZH) fordert in einer Motion den Bundesrat auf, "zu prüfen, wie eine Velovignette wieder eingeführt werden könnte, um mit dieser Abgabe einen Teil der Strasseninfrastruktur (für Velowege) zu finanzieren". Die Motionärin schlägt eine elektronische Vignette zum Preis von 20 Franken pro Person und Jahr vor. Die neue Abgabe wird mit den laufenden Investitionen "in neue Verkehrsinfrastruktur und vor allem in den Bau neuer Velowege" begründet.

Der Bundesrat hat eine entsprechende Frage der Motionärin zum Thema im vergangenen Jahr bereits abschlägig beantwortet. Dennoch hat das Bundesamt für Strassen im vergangenen Jahr eine Studie zum Thema in Auftrag gegeben.

 




Nationalrätin Nina Fehr Düsel (SVP, ZH) wollte in der Wintersession 2024 vom Bundesrat wissen, ob er die Velovignette wieder einführen wolle. Der Beitrag solle für den Unterhalt der Strassen genutzt werden. Bundesrat Albert Rösti wies in seiner Antwort darauf hin, dass die frühere Velovignette als Haftpflichtversicherung für Velofahrerinnen und Velofahrer gedient und nicht zur Finanzierung der Infrastruktur beigetragen habe. Der Bundesrat sähe keine Notwendigkeit, die Velovignette wiedereinzuführen.

 

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