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Nationalrat und Cycla-Vorstandsmitglied Benjamin Giezendanner (SVP, AG) wollte im Frühling 2022 mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, die rechtliche Grundlage zu schaffen, damit die Nutzer:innen die Kosten für die Infrastrukturkosten für den Veloverkehr möglichst selbst tragen müssen. Als Argumente wurden die Zusatzkosten für den Ausbau der Velowege im Rahmen des Veloweggesetzes und die Unfallkosten aufgeführt.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er verwies auf die kantonale Zuständigkeit bei der Finanzierung von Kantons- und Gemeindestrassen. Diese sei einfach, trage dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung und berücksichtige, "dass sichere und attraktive Velowege sowie eine entsprechende Entflechtung letztlich allen Verkehrsteilnehmenden, insbesondere auch dem Auto- und Schwerverkehr, nützen." Eine zentrale Erhebung und anschliessende Verteilung von Abgaben für den Veloverkehr an die jeweiligen Strasseneigentümer sei zudem unverhältnismässig aufwändig.

Die Motion wurde im März 2024 zurückgezogen.

Wie eine Analyse des Astra aus dem Jahre 2022 zeigt, könnten Velovorrangsrouten entlang von bestehender Verkehrsinfrastruktur einen wesentlichen Beitrag zu sicheren, attraktiven und komfortablen Veloverbindungen in und zwischen Agglomerationen bzw. Kernstädten leisten. Besonders geeignet sind Abschnitte von Nationalstrassen und Bahnlinien, die Zentren über Distanzen von 5 bis 30 km schnell und direkt verbinden und dabei ein hohes Nachfragepotenzial abschöpfen. Nationalrätin Florence Brenzikofer (Grüne, BL) fordert den Bundesrat in einer Motion auf, "die Möglichkeiten des Veloweggesetzes (VWG) [zu] nützen, um Kantone und Gemeinden bei Planung, Anlage, Betrieb und Signalisation attraktiver und sicherer Velowegnetze noch stärker zu unterstützen."

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er verweist auf die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung des VWG. Diese könnten das Gesetz schneller umsetzen als es die Umsetzungsfrist von 2042 vorsieht.

Mit der Zustimmung des Ständerates vom 4.12.23 zum Kompromissvorschlag des Nationalrates betreffend das Projekt des Strassentunnels Moscia-Acapulco bei Ascona ist die Agglovorlage bereinigt und beschlossen. Der Bund gibt somit rund 1.6 Mia. Franken frei für die Realisierung von Verkehrsprojekten in Agglomerationen. Rund ein Drittel davon sind für Langsamverkehrsprojekte vorgesehen. Erstmals wurde der Beitragssatz bei sechs Agglomerationsprogrammen um 5 % reduziert, da das Programm der 2. Generation selbstverschuldet nur ungenügend umgesetzt wurde.

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