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Das Veloweggesetz hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Nach einer Anhörung von Verbandsvertretern hat die KVF-S am 28.6.21 ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Sie begrüsst die neuen Grundsätze für den Ausbau des Velowegnetzes zugunsten der Verkehrssicherheit und zur Bewältigung der steigenden Mobilität. Die Detailberatung in der Kommission beginnt im August. (Medienmitteilung der KVF-S)


 

Nachdem die Stimmbevölkerung im Herbst 2018 den Bundesbeschluss Velo mit grossem Mehr angenommen hatte, legte der Bundesrat im Frühling 2020 den Entwurf für ein Veloweggesetz vor. Cycla hat sich dazu in ihrer Stellungnahme grundsätzlich positiv geäussert. Nachbesserungen hat sie in folgenden Punkten geäussert:

  • Finanzierung: Regelung der Finanzierung von Veloinfrastrukturen

  • Ersatzpflicht: Ausnahmerecht restriktiv regeln

  • Umsetzung: Berichterstattung über die Umsetzung der Pläne

  • Verkehrsregeln: Überprüfung der Verkehrsregeln für den Veloverkehr

  • Innovation: Unterstützung von Tests und Pilotanlagen

  • Bundesstrategie Velo: Gesamtschau, wie der Bund das Velofahren in der Schweiz fördern will

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden:


 

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