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Bild: Stadt Wien
Bild: Stadt Wien

Jährlich werden bei Unfällen mit Lastwagen rund 60 Personen schwer verletzt oder getötet. Eine Ursache für diese Unfälle ist der Tote Winkel, der von den Chauffeuren und Chauffeusen schwer oder nicht eingesehen werden kann. Aufgrund der per 1.4.2024 revidierten Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) müssen schwere Personen- und Gütertransportfahrzeuge mit einem Totwinkel-Assistenzsystem ausgerüstet sein. Dies betrifft indessen nur die neu in Verkehr gesetzten Fahrzeuge. In Österreich dürfen seit Oktober 2022 schwere Motorfahrzeuge innerorts nur mehr mit Schrittgeschwindigkeit nach rechts abbiegen. Nationalrätin Delphine Klopfenstein (Grüne, GE) fragt in einer Interpellation (franz. Text) vom März 2025, ob der Bundesrat diese Massnahme auch für die Schweiz als sinnvoll erachtet und einzuführen bereit ist.

 



Der Bundesrat will den Verkehrskundeunterricht an die aktuellen Trends anpassen, so beispielsweise an die Verbreitung von Assistenzsystemen in Autos. Cycla hat die Revision der entsprechenden Verordnung zum Anlass genommen, im Unterricht eine höhere Sichtbarkeit des Veloverkehrs zu fordern. Insbesondere sollen der Überholabstand gegenüber Velos und das sorgfältige Öffnen von Autotüren thematisiert werden. Mit der Anwendung des "Holländergriffs" wird der Blick nach hinten gelenkt, so dass herannahende Velofahrende besser gesehen werden.

 

Als toter Winkel wird der Bereich ausserhalb des Blickfelds des Fahrzeuglenkenden bezeichnet. Zweiradfahrende sind besonders von den Gefahren des toten Winkels betroffen. Alles, was sich im toten Winkel befindet, ist für Fahrzeuglenkende, vor allem von Lastwagen und Bussen, nicht sichtbar. Wer sich in diesen Zonen befindet, schwebt in Lebensgefahr. Die neue Website des Nutzfahrzeugverbandes ASTAG informiert über die Gefahren des Toten Winkels und stellt Informationsmaterial sowie Schulungsangebote zur Verfügung. Diese sind in deutsch, französisch und italienisch verfügbar und kostenlos.

 

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