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Die Verkehrskommission des Ständerates hat Ende Juni die Kreditvorlage zu den Agglomerationsprogrammen der vierten Generation zu Handen des Plenums verabschiedet. Dabei hat sie mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, "am Abzug von fünf Prozent auf dem Beitragssatz des Bundes festzuhalten, während eine Minderheit davon absehen möchte. Die Kommissionsmehrheit erachtet die Anwendung des Abzugs für richtig, wenn Massnahmen vorhergehender Programmgenerationen ungenügend umgesetzt wurden." (Quelle: Medienmitteilung der KVF-S v. 30.6.2023) Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Ständerat.

Die Umsetzung von Agglomerationsprojekten ist zum Teil ungenügend, gerade auch bei Veloprojekten. Der Bundesrat muss aufgrund eines Postulates von Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret in einem Bericht darlegen, was die Gründe dafür sind und welche Massnahmen er vorschlägt.

Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret (Die Mitte, VS) wollte vom Bundesrat wissen, warum die Umsetzung von Veloprojekten in Agglomerationen harzt. In der diesjährigen Wintersession hat der Ständerat ihr Postulat gegen den Willen des Bundesrates gutgeheissen. Dieser muss nun darlegen, warum lediglich 40 % bis 60 % der vom Bund gesprochenen Gelder für Veloprojekte effektiv ausbezahlt worden sind, und mit welchen Massnahmen die Umsetzung dieser Projekte beschleunigt werden kann.

Ständerätin und Cycla-Präsidentin Marianne Maret (Die Mitte, VS) will vom Bundesrat wissen, warum die Umsetzung von Veloprojekten in Agglomerationen harzt. Sie hat dazu in der Herbstsession 2022 ein Postulat eingereicht. Die Postulantin weist darauf hin, dass seit der Schaffung des Infrastrukturfonds anno 2011 und später des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF lediglich 20 % bis 40 % der vom Bund mitfinanzierten Projekte wirklich umgesetzt worden seien. Mit dem Inkrafttreten des neuen Veloweggesetzes im kommenden Jahr sei es nun an der Zeit, diese Blockade zu beheben. Marianne Maret fordert daher vom Bundesrat eine Auslegeordnung und einen Massnahmenplan, um die Umsetzung dieser vom Bund unterstützten Projekte voranzutreiben.

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