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Am letzten Tag der Frühlingssession 2022 haben die Eidgenössischen Räte dem Veloweggesetz mit rund 75 % Ja-Stimmen zugestimmt. Cycla-Präsidentin Marianne Maret bezeichnete das Gesetz als weiteren Meilenstein für die Entwicklung des Veloverkehrs in der Schweiz. Die Velo-Allianz feierte das Ereignis mit einer kleinen Velo-Rundfahrt um den Bundesplatz (s. Bild). Im Jahre 2018 hatte die Stimmbevölkerung mit ebenfalls beinahe 75 % Ja-Stimmen dem Bundesbeschluss Velo zugestimmt, so wie alle Kantone. Der Bundesrat wird nun den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen. Von diesem Termin an haben die Kantone fünf Jahre Zeit für die Erarbeitung behördenverbindlicher Velowegnetzpläne. Diese müssen bis 20 Jahre nach Inkrafttreten des VWG umgesetzt sein.


 

Die Verkehrskommission des Ständerates hat sich am 14.2.22 zum zweiten Mal mit dem Veloweggesetz befasst. Dabei hat sie bei den Planungsgrundsätzen in Art. 6 (knapp) die Version des Nationalrats akzeptiert. Hingegen hat sie sich bei der Ersatzpflicht (Art. 9 und 13) erneut dafür ausgesprochen, dass ein öffentliches Interesse an einem Ersatz vorliegen muss. Einzig das Wort "ausgewiesenes" wurde gestrichen. Die Vorlage ist für den 28.2.22 im Ständerat traktandiert.

 

Am 16.12.21 hat der Nationalrat das VWG beraten und mit grossem Mehr verabschiedet. Dabei hat er einige vom Ständerat vorgenommene Abschwächungen revidiert. Es geht einerseits um die Planungsgrundsätze, wo an drei Stellen der Begriff "möglichst" entfernt wurde. Andererseits will der Nationalrat nicht, dass bei der Ersatzpflicht explizit ein öffentliches Interesse ausgewiesen werden muss.

Cycla hatte diese Korrekturen im Vorfeld vorgeschlagen, um das Gesetz nicht unnötig zu verwässern. Sowohl die Planungsgrundsätze wie die Ersatzpflicht sind nicht absolute Vorgaben, sondern müssen im Einzelfall mit anderen Interessen abgewogen werden.

Das VWG geht nun zurück in den Ständerat.

Link zum Geschäft in der curia vista.

 

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