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Am 28. September hat der Ständerat das Veloweggesetz (Link auf parlament.ch) beraten und mit 38 gegen 4 Stimmen zu Handen des Nationalrats verabschiedet.

Die meisten zentralen Elemente des Gesetzes wurden befürwortet, wenn auch teilweise abgeschwächt. Abgelehnt wurde das Beschwerderecht für Fachorganisationen.

Eintreten: Eintreten wurde lediglich von der SVP bestritten, jedoch mit 33 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.


Planungspflicht: Die Verpflichtung für die Kantone, Velowegnetze behördenverbindlich zu planen, wurde oppositionslos angenommen.


Planungsgrundsätze: Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungsgrundsätze wurden zwar alle angenommen, in zwei Fällen jedoch sprachlich abgeschwächt.


Ersatzpflicht: Die Pflicht, aufgehobene oder unterbrochene Wege zu ersetzen, wurde angenommen. Allerdings will die Mehrheit des Ständerates, dass hierzu ein "ausgewiesenes öffentliches Interesse" bestehen muss.

Fachstellen der Kantone und Gemeinden: Kantone müssen Velo-Fachstellen einrichten, ohne jedoch explizit Gemeinden verpflichten zu müssen, eigene Fachstellen einzurichten.

Planungs- und Umsetzungsfrist: Die Planungsfrist von 5 Jahren und die Umsetzungsfrist von 20 Jahren wurde oppositionslos angenommen.


Einbezug von Fachorganisationen: Der Bund kann für Planungs-, Erhaltungs- und Informationsaufgaben private Fachorganisationen beiziehen und entschädigen. Ein Beschwerderecht für diese Organisationen wurde vom Ständerat jedoch abgelehnt.


Das Geschäft geht nun in den Nationalrat, der es voraussichtlich in der Wintersession behandeln wird.

 

Am 28. September 2021 wird der Ständerat das Veloweggesetz (VWG) beraten.

Die Schweizer Velo-Allianz Cycla empfiehlt, auf das Veloweggesetz einzutreten und die folgenden, zentralen Elemente zu unterstützen: Planungspflicht, Planungsgrundsätze, Ersatzpflicht und Information. Dies aus folgenden Gründen:


  1. Der Veloartikel ist bei Volk und Ständen breit abgestützt. Die Stimmbevölkerung hat dem dem VWG zugrunde liegenden Artikel 88 der Bundesverfassung zu über 73 % zugestimmt, kein Kanton lehnte ihn ab. Volk und Stände wünschen sich eine bessere Veloinfrastruktur.

  2. Das VWG orientiert sich am bestehenden Fuss- und Wanderweggesetz aus dem Jahre 1985. Planungspflicht und Ersatzpflicht haben sich bewährt.

  3. Sichere und attraktive Velowegnetze sind eine entscheidende Voraussetzung, damit mehr Menschen mehr Velo fahren. Darum braucht es verbindliche Planungsgrundsätze.

  4. Die Kompetenzen bei der Planung und beim Bau der Velowegnetze werden nicht verschoben und liegen weiterhin bei den Kantonen und Gemeinden.

 

Das Veloweggesetz hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Nach einer Anhörung von Verbandsvertretern hat die KVF-S am 28.6.21 ohne Gegenstimme beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Sie begrüsst die neuen Grundsätze für den Ausbau des Velowegnetzes zugunsten der Verkehrssicherheit und zur Bewältigung der steigenden Mobilität. Die Detailberatung in der Kommission beginnt im August. (Medienmitteilung der KVF-S)


 

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